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Einwandern

Nachstehend finden Sie einige Informationen zur Einwanderung nach Namibia. Bitte wenden Sie sich für die aktuellsten Informationen an die zuständige Botschaft der Republik Namibia!

Grundsätzlich sind die namibischen Einwanderungsbestimmungen dahingehend ausgerichtet, dass Antragsteller bevorzugt behandelt werden, wenn diese durch Ihre Ausbildung, Fähigkeit und/oder fachspezifischen Kenntnisse zum ökonomischen und industriellen Wachstum beitragen können. Die namibischen Einwanderungsgesetzgebungen sind sehr streng geregelt, so dass eine Einwanderung nur unter Erfüllung sehr strikter Auflagen möglich ist. Namibia ist eines der wenigen Entwicklungsländer der Erde, die als Einwanderungsland gelten.

Bitte beachten: Im Großteil alle Fälle erfüllen "normale Arbeitnehmer" z.B. aus Deutschland mit dem einfachen Wunsch in Namibia leben und arbeiten zu wollen die Voraussetzungen für eine Einwanderung nach Namibia nicht!

   
Einwanderungs- und Aufenthaltsarten

Arbeitsvisum bis max. 3 Monate (Work Visa)
Eine Arbeitsvisum ist für jede Arbeitstätigkeit vorgeschrieben die maximal 3 Monate dauert. Dieses ist auch die richtige Wahl bei kurzfristigen Praktika und auch notwendig, wenn diese nur auf Kost & Logis basieren. Die Antragsgebühren bei der Botschaft in Berlin betrage € 50 (06/2009). Eine einmalige Verlängerung des Visums vor Ort in Namibia ist unter strengen Auflagen möglich.

Arbeitserlaubnis / Studienerlaubnis (Work Permit / Study Permit)
Eine Arbeitserlaubnis ist bei jeder dauerhaften beruflichen Tätigkeit bzw. bei Studienaufenthalten ohne Ausnahme notwendig. Die Antragsgebühren betragen € 105 (06/2009). Die Arbeitserlaubnis ist mit einem

Zeitlich befristete Aufenthaltsgenehmigung (Temporary Resident Permit)
verbunden und wird in der Regel für 2 Jahre ausgestellt. Zudem müssen alle Personen (auch Touristen) die sich länger als 90 Tage im Jahr in Namibia aufhalten wollen ein TRP beantragen. Es wird momentan eine Bearbeitungsgebühr von € 55 von der Botschaft in Berlin erhoben (06/2009). Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Monate.

Daueraufenthaltsgenehmigung (Permanent Resident Permit)
Dieses ist eine uneingeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung die alle Rechte und Pflichten eines namibischen Staatsbürgers mit Ausnahme des Wahlrechts einschließt. Nach 10 Jahren (bis Ende 2008 5 Jahre) dauerhaften Aufenthaltes in Namibia kann ein namibischer Staatsangehörigkeitsantrag gestellt werden. Das namibische Recht verbietet explizit eine doppelte Staatsbürgerschaft, auch wenn diese häufig vorkommt. Ein Antrag auf Daueraufenthaltsgenehmigung kostet € 1.410 (06/2009).

 

Einwanderungskategorien

Arbeitskräfte
Alle Personen - zwischen 18 und 51 Jahren - die zum Zwecke der Arbeit einwandern wollen, müssen verbindliche Angebote von potentiellen Arbeitgebern vorweisen. Der Arbeitgeber muss genau dokumentierte Beweise vorlegen, dass die Stelle nicht von einem Namibier besetzt werden kann. Hierzu sind u.a. die Vorlage von geschalteten Stellenanzeigen etc. nötig. Personen über 51 Jahren, die nicht Rentner sind, qualifizieren sich derzeit nur in äußersten Ausnahmefällen für eine arbeitsbedingte Einwanderung nach Namibia.

Familienangehörige
Familienangehörige sind in den meisten Fällen qualifiziert zur Einwanderung nach Namibia, vorausgesetzt die Verwandten sind namibische Staatsbürger und/oder besitzen eine permanente Aufenthaltsgenehmigung. Die in Namibia lebenden Angehörigen müssen allerdings eine volle und verbindliche Bürgschaft für diese Person abgeben.

Ehepartner/Kindern
Ehepartner und Kinder qualifizieren für eine Einwanderung, unter der Bedingung, dass legale Beweise zum Beziehungsstand erbracht werden. Der in Namibia lebende Partner und/oder Elternteil muss eine Erklärung abgeben, dass er finanziell für die jeweilige Person aufkommen kann. Kinder bis 21 Jahre werden normalerweise automatisch bei Genehmigung eines Einwanderungsantrages eines Elternteils mit dem gleichen Status versehen. Ehepartner können nach 10 Jahren die namibische Staatsangehörigkeit beantragen (bis Ende 2008 2 Jahre).

Rentner
Rentner müssen umfangreiche (!!!) Vermögens- und/oder Einkommensverhältnisse vorweisen und beweisen, dass Ihnen diese Mittel in Namibia zur Verfügung stehen und keinerlei Kosten für den namibischen Staat und die Bevölkerung durch eine Einwanderung entstehen. Hier wird meist ein Vermögen von bis zu N$ 10 Mio. verlangt.

Finanziell unabhängige Personen
Es gelten folgende Voraussetzungen und Bestimmungen:

  • Einfuhr eines Richtwertes von N$ 1,5 Mio., wovon N$ 1.000.000 für mindestens drei Jahre in die lokale Wirtschaft investiert werden müssen. Diese Investition kann sowohl in Form einer Einzahlung auf ein Kautionskonto als auch durch den Kauf einer Immobilie erfolgen. Nach Ablauf der drei Jahre, muss der Antragsteller Beweise für die o.g. Investition vorbringen. Versäumnis dieser Frist und/oder Beweiserbringung kann zum Entzug der Aufenthaltsgenehmigung führen. Die Schaffung von dauerhaften Arbeitsplätzen kann zur Reduktion des benötigten Kapitals führen.
  • Entsagung jeglicher Vorhaben, ohne vorherige Genehmigung der Einwanderungsbehörden, Stellenangebote anzunehmen und/oder Gesellschaften zu gründen.
  • Pflichtgemäße Benachrichtigung der Einwanderungsbehörden über jegliche Wohnsitzänderung, während der ersten drei Jahre.

Selbständige / Investoren
Alle Personen die eine Geschäftsgründung in Namibia planen, müssen nebst Bürgschaft für Familie und Angehörige, folgende Bedingungen erfüllen:

  • Einfuhr eines, durch die bearbeitende Behörde festgesetzten Geldbetrages.
  • Vorlage der folgenden Dokumente bei den Einwanderungsbehörden, 12 Monate nach Geschäftsgründung :(i) Gewinn- und Verlustrechnung durch einen zugelassenen Steuerberater oder Finanzbuchhalter; (ii) Schriftliche Beweise, dass mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören, angestellt wurden und noch immer angestellt sind; (iii) Schriftliche Beweise, dass der festgesetzte Geldbetrag eingebracht und investiert wurde

Geschäftspartner
Firmen bzw. Personen müssen nach Ablauf einer Frist von 12 Monaten Beweise erbringen, dass die eingegangene Geschäftsbeziehung mit einer namibischen Firma oder Gesellschaft fruchtbar war und substantiell zum Wohl der namibischen Ökonomie beigetragen hat oder dass mindestens zwei Namibier, welche nicht zur Familie gehören, angestellt wurden und noch immer angestellt sind.

 

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